v 1.4

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für Verträge über die mietweise Überlassung von Sportgeräten, Sportbekleidung und Ähnlichem DER STROLZ GmbH
(in der Fassung Oktober 2022)

§ 1. GELTUNGSBEREICH

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für Verträge über die mietweise Überlassung von Sportgeräten, Sportbekleidung und Ähnlichem (im Folgenden "Mietgegenstand") sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen zwischen der Strolz GmbH. (im Folgenden "STROLZ").  FN 633064 b, Dorf 116, 6764 Lech, einerseits und dem Kunden (im Folgenden "Kunde") andererseits.

1.2. STROLZ schließt Verträge über die Überlassung von Mietgegenständen nur auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen ab. Die Vertragspartner anerkennen ausdrücklich, diese Bedingungen rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalte geworden sind. Das gilt auch für den Fall, dass ein Vertragspartner auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist (B2C).

§ 2. MIETGEGENSTAND UND VERTRAGSANNAHME

2.1. Sämtliche auf der Buchungsplattform der STROLZ zur Miete buchbaren Winter- und Sommer-Sportgeräte und Zusatzprodukte (Ski, Snowboards, Skischuhe, Snowboardboots, Langlaufski, Langlaufsets, Tourenski, Tourenski-Sets, Helme, Stöcke, Protektoren, Schlitten, Bikes, E-Bikes, etc.) werden nachstehend zusammenfassend als Mietgegenstand bezeichnet und beinhalten alle Winter-/Sommer-Sportgeräte aller Kategorien und Altersgruppen. Anfragen (z. B. Gruppenanfragen) und Buchungen (z.B. Online-Buchung) werden nachfolgend einheitlich als Buchung bezeichnet.

2.2. Bei der STROLZ Rent – Plattform handelt es sich um eine browserbasiertes Reservierungsportal, auf dem Kunden Sportgeräte für den nachfolgenden Verleih bei STROLZ reservieren können. Die Reservierung stellt einen kostenlosen Service von STROLZ dar, der entgeltliche Mietvertrag über den Verleihgegenstand wird gemäß diesen AGB zwischen STROLZ und dem Kunden vor Ort in den Geschäftsräumlichkeiten von STROLZ über Initiative des Kunden abgeschlossen. Auf den Mietvertrag zwischen STROLZ und dem Kunden gelangen daher die Bestimmungen des Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz (FAGG) nicht zur Anwendung.

§ 3. MIETBEDINGUNGEN

3.1. Die Vermietung erfolgt in den Verleihshops von STROLZ und ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen:
3.1.1. Der Kunde bestätigt mit seiner Buchung, dass er voll geschäftsfähig und somit mindestens 18 Jahre alt ist.

3.1.2. Bis zur vollständigen Zahlung des Mietpreises (online oder im Verleihshop vor Ort) erfolgt keine Herausgabe des Mietgegenstandes durch STROLZ.

3.1.3. Vor Herausgabe des Mietgegenstandes muss der Kunde im Verleihshop einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass oder Führerschein), sowie seine (ausgedruckte) Buchungsbestätigung vorweisen und erklärt sich einverstanden, dass von diesen Dokumenten eine Kopie angefertigt wird.Es kann auch eine Kreditkarte hinterlegt werden. Bei Rückfragen des Verleihshops bezüglich des Alters von Kindern oder Jugendlichen, für welche der Kunde den Mietvertrag abschließt, ist dem zuständigen Verleihshop-Personal ein amtlicher Lichtbildausweis vorzuweisen, welcher das angegebene Alter bezeugt.

3.2. Die Buchungsplattform beinhaltet die Darstellung und Buchbarkeit von Mietgegenstände des jeweiligen Verleihshops. Nach Abschluss des Buchungsvorgangs mit oder ohne Bezahlung, generiert die Buchungsplattform automatisch einen Voucher (Reservierungsbestätigung), der per Mail an den Kunden geht und stellt diesen Voucher zusätzlich auf der Buchungsabschlussseite zum Download bereit. Mit diesem (ausgedruckten) Voucher kann der Kunde im Verleihshop den gebuchten Mietgegenstand abholen. Des Weiteren werden die Buchungsinformationen an den betreffenden Verleihshop weitergeleitet. Nach dem Verleih erhält der Kunde automatisch ein E-Mail mit der Bitte um Feedback.

3.3. Mit dem Abschluss der Buchung bestätigt der Kunde die Richtigkeit seiner persönlichen Daten, die zur fachgerechten Einstellung des Sportgeräts dienen. Der Kunde darf die vom Verleihshop vorgenommene Einstellung nicht eigenmächtig ändern.

§ 4. PFLICHTEN DES KUNDEN

4.1. Der Kunde ist für den Mietgegenstand voll verantwortlich und hat ihn entsprechend seiner Funktion und Einsatzbedingungen pfleglich zu benützen.

4.2. Hat der Mietgegenstand bereits bei Anmietung Mängel, kann der Kunde – sofern der Verleihshop den Mangel nicht beheben kann – es austauschen oder vom Vertrag zurücktreten.

4.3. Die Weitergabe des Mietgegenstands an dritte Personen ist nicht gestattet.

4.4. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass der Mietgegenstand so verwahrt wird, dass eine Verwechslung oder ein Diebstahl verhindert wird. Der Mietgegenstand ist, sofern keine Versicherung abgeschlossen wird, nicht versichert. Bei Diebstahl oder Bruchdurch Zuwiderhandlungen gegen die auferlegten Verwahrungspflichten, haftet der Kunde für den Zeitwert. 

§ 5. GÜLTIGKEIT

5.1. Der Reservierungsauftrag erlangt Gültigkeit mit Erhalt der Reservierungsbestätigung.

5.2. Vermietungen nach 15:00 Uhr (ausgenommen Depot und Bikes) werden erst ab dem darauffolgenden Kalendertag berechnet. Bei Rückgabe des Mietgegenstandes (ausgenommen Bikes) vor 10:00 Uhr wird der laufende Kalendertag nicht berechnet.

5.3. Der Verleihshop hält den Mietgegenstand bis Geschäftsschluss des ersten Reservierungstages aufrecht. Nach dieser Frist verliert die Reservierung ihre Gültigkeit. Sollte die Reservierung aus irgendwelchen Gründen nicht in Anspruch genommen werden können erstatten wir bis zum Tag des Reservierungsbeginns eine eventuell geleistete Anzahlung für die Reservierung zurück.

5.4. Der Mietpreis gilt nur für aufeinanderfolgende Tage.

5.5. Bei Onlinebuchungen, die weniger als 48h im Voraus getätigt werden, kann im Voraus nicht eine Abholung am Vortag bzw. das konkret gewünschte Skimodell garantiert werden, sondern nur die Abholung am Verleihtag bzw. ein Skimodell aus der gebuchten Kategorie.

§ 6. RÜCKTRITTSRECHT

6.1. Der zwischen STROLZ und dem Kunden vereinbarte Miettarif gilt für die Gesamtdauer der Leihe unabhängig von äußeren Einflüssen, Witterung oder dem Betrieb der für die Nutzung der Sportgeräte erforderlichen Anlagen.

6.2. Wenn der Kunde infolge Krankheit, Unfall oder Gebrechen außer Stande ist, den Mietgegenstand zu nutzen und die mangelnde Nutzungsmöglichkeit durch Übermittlung eines von einem inländischen Arzt oder einer inländischen Krankenanstalt ausgestellten Attests nachgewiesen hat, entfällt ab dem Zeitpunkt der entfallenden Nutzungsmöglichkeit, frühestens jedoch mit Rückgabe des Mietgegenstandes, die Pflicht zur Bezahlung des restlichen Mietzinses.

6.3. Im Falle eines Stornos bitte direkt den Verleihshop kontaktieren (Kontaktdaten auf Buchungsbestätigung) oder per Mail an rent@strolz.at.

§ 7. DIEBSTAHL ODER BESCHÄDIGUNG DES MIETGEGENSTANDES

7.1. Im Falle von Diebstahl oder Bruch des Mietgegenstands, ist, insofern kein Schutz abgeschlossen wurde ein Selbstbehalt wie folgt zu entrichten:

a) bei Buchung der 5 Stern Kategorie: € 150,-
b) bei Buchung der  6 Stern Kategorie:  €300,-
c) bei Buchung der 7 Stern Kategorie:  €450,-

7.2. Durch Zahlung einer Gebühr in Höhe von Erwachsen € 6,- , Kinder € 3,- , Fahrrad € 10,- pro Tag für die Mietdauer, entfällt der soeben genannter Selbstbehalt in Folge von Diebstahl. Im Fall eines Diebstahls ist die Vorlage einer polizeilichen Anzeige erforderlich, bei Nichtvorlage der polizeilichen Anzeige ist der Zeitwert des Mietgegenstandes zu ersetzen.

7.3. Im Fall von mutwilligen Beschädigungen hat der Kunde die Reparaturkosten zu zahlen, sollte eine Reparatur aus diesem Grund nicht möglich sein, ersetzt der Kunde den Zeitwert des Produktes.

§ 8. PREISE UND BEZAHLUNG UND RABATTE

8.1. Der Miettarif gilt nur für aufeinanderfolgende Tage. Vermietungen nach  15:00Uhr werden erst ab dem darauffolgenden Kalendertag berechnet. Bei Rückgabe des Mietgegenstandes vor 10:00 Uhr wird der laufende Kalendertag nicht berechnet.

8.2. Alle Preise verstehen sich inklusive aller zum Zeitpunkt der Buchung geltende Steuern und Abgaben und abzüglich des optionalen Rabatts. Die Anzeige der Preise ist in Euro (€, EUR). Die Bezahlung ist ausschließlich in Euro möglich.

8.3. Die Buchung kann mittels folgender Zahlungsmittel bezahlt werden:

a) Kreditkarte (Visa, Mastercard, Amex,…)
b) Sofortüberweisung
c) Paypal
d) Bar (nur vor Ort)

8.4. Die Zahlungsabwicklung über Saferpay (American Express, Mastercard, Visa, Maestro, Diners Club, iDEAL, Paypal und Sofort Überweisung) erfolgt über den externen Zahlungsanbieter SIX (SIX Payment Services Europe S.A., Zweigniederlassung Österreich, Marxergasse 1B, A-1030 Wien, www.six-payment-services.com). Es fallen diesbezüglich keine zusätzlichen Kosten an.

8.5. Etwaige sonstige durch die Zahlung entstehende nicht von STROLZ veranlasste Gebühren (Bankprovisionen, wechselkursgebundene Bankgebühren usw.) gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.

8.6. Die ausgewiesenen Online Rabatte (Spezielle Preisvorteile des jeweiligen Verleihshops) und/oder Rabatt Codes sind nicht miteinander kombinierbar.

§ 9. BINDUNGSEINSTELLUNG

9.1. Skischuhe werden an die Skibindung angepasst, sollten beide Mietgegenstände angemietet werden, entsprechen diese den sicherheitstechnischen Vorgaben der ISO-Norm 11088.

9.2. Im Zuge der Übergabe des Mietgegenstandes wird eine gesonderte sicherheitstechnische Überprüfung und Einstellung nach ISO-/ÖNORM nicht vorgenommen. Auf Wunsch und verpflichtend bei eigenem Material (zB eigener Skischuh und Mietski oder eigener Ski und Mietschuh) wird eine Überprüfung und Einstellung nach ISO-/ÖNORM vorgenommen. Für diese Top-Sicherheitseinstellung (=elektronische Bindungsprüfung) gemäß ISO-Norm 11088 werden Gebühren in der Höhe von € 12,-brutto berechnet.

9.3. Diese Einstellung benötigt vor Ort ca. 10 Minuten. Sollte der Kunde keine Top-Sicherheitseinstellung für das gemietete Material (Ski und Schuh) vornehmen lassen, wird die Skibindung per Hand nach ISO-Zahl eingestellt.

§ 10. HAFTUNG

10.1. Für Unfälle aller Art wird keine Haftung übernommen, insbesondere haftet STROLZ nicht für Schäden, die aufgrund einer falschen Angabe des Kunden – insbesondere im Zusammenhang mit der Bindungseinstellung – entstehen.

10.2. Der Kunde erklärt, STROLZ für alle Folgen und Nachteile, die aus einem Verlust, Diebstahl oder der Weitergabe des Mietgegenstandes, schad- und klaglos zu halten

10.3. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass STROLZ die Buchungsplattform unverbindlich und jederzeit widerrufbar als Serviceleistung zur Verfügung stellt. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Nutzung und Funktion der Buchungsplattform generell oder nach einem bestimmten Stand der Technik.

10.4. STROLZ übernimmt insbesondere keine Verantwortung für die ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform und den darin verwalteten Daten. Aufgrund der Beschaffenheit des Internets sind Übertragungszeiten und Übertragungsqualität von Daten von der Belastung des Internets abhängig. Zudem ist es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich, Software vollkommen fehlerfrei zu entwickeln und zu betreiben und sämtliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Internet auszuschließen. STROLZ übernimmt insofern keine Haftung bei (vorübergehender) Nichtverfügbarkeit der Buchungsplattform oder für eine fehlerhafte Übertragung von Buchungen.

§ 11. UMTAUSCH

11.1. Ein Modellwechsel des gemieteten Sportgerätes ist innerhalb der vorgebuchten Kategorie kostenfrei möglich.

11.2. Wird ein Sportgerät in eine höhere Kategorie gewechselt, ist der Aufpreis laut Preisliste vorab online oder vor Ort zu bezahlen.

 

§ 12. DATENVERARBEITUNG

12.1. STROLZ speichert und verarbeitet bestimmte personenbezogene Daten im Rahmen Ihrer Buchung Online oder in einem der Shops zur Abwicklung der Buchung, und allgemein zu Marketingzwecken. Ausführliche Informationen zu Inhalt und Umfang dieser Verarbeitung von Daten im Sinne des Art 13 und 14 DSGVO fin-den Sie auf unserer Website unter Datenschutzinformation.

§ 13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

13.1. Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts. Für Verträge mit Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

13.2. Erfüllungsort ist Lech.

13.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für Lech sachlich zuständige Gericht.

13.4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Für diesen Fall sowie für den Fall, dass eine Regelungslücke offen-bar wird, gilt an Stelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung eine angemessene Regelung, die – soweit rechtlich möglich – dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach wirtschaftlichem Sinn und Zweck der Vereinbarung gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss der Vereinbarung den Punkt bedacht hätten.